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L 5 R 272/17

Hessisches Landessozialgericht 5. Senat
UrteilECLI:DE:LSGHE:2017:1124.L5R272.17.00
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Leitsätze
Eine prozessbeendende Erklärung (hier: Berufungsrücknahme) kann in der Regel nicht mit der Begründung widerrufen werden, Ursache für die Erklärung sei ein fehlerhafter gerichtlicher Hinweis zur materiellen Rechtslage gewesen.
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