Mietminderungstabelle
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Das Ausfahrtstor der Tiefgarage war defekt und stand offen.
Defekter Heizkörper im linken Zimmer mit Schimmelbildung an der Wand sowie provisorische Bretterplatten im Treppenhaus.
Undichte Duschtür, durch die beim Duschen Wasser austrat und den Laminatboden im Flur aufquellen ließ.
Feuchte Wände mit Salzausblühungen und zerbröselndem Putz im Schlafzimmer (Außenwand zur Terrasse), Flur (Außenwand links von Haustür) und Wohnzimmer (Außenwand beim Eingang).
Fehlende Genehmigungsfähigkeit von Umbaumaßnahmen des Mieters für die Eröffnung eines Ladengeschäfts aufgrund ungeeigneten Büroraums.
Lärm- und Schmutzimmissionen durch Bauarbeiten (Rodung, Abriss, Gründung) auf benachbartem Grundstück von April bis Spätsommer 2019 sowie darüber hinaus bis Ende 2020; Schließgeräusche und Schließdefizite der Hauseingangstür.
Der Innenanstrich der Fenster der Wohnung weist einen verbrauchten Anstrich auf, der abblättert, sowie Risse.
Schimmelbefall in Küche und Kinderzimmer aufgrund bauphysikalischer Gegebenheiten der Bausubstanz (Kombination aus ungedämmten Außenwänden, neuen Thermo-Fenstern ohne Zwangslüftung und Aufstellung von Möbeln an Außenwänden).
Wasserschaden und anschließende Sanierungsmaßnahmen machten die Nutzung der Wohnung zu Wohnzwecken unmöglich.
Im vorderen linken Zimmer deutlich wahrnehmbare Feuchteflecken an Decke und Stuckverzierungen sowie dauerhaft unangenehmer muffiger Geruch, der das Wohlbefinden beeinträchtigt.
Bauarbeiten im Dachgeschoss (12%), Einrüstung der Fassade mit verklebten Fenstern mit Milchfolie (10%) sowie Wasserfleck und Putzschäden in der Wohnung (8%).
Verkleinerung des Fahrradkellers von rund 49 m² auf knapp 7 m² im Zuge von Modernisierungsarbeiten.
Verkleinerung des Fahrradkellers von rund 49 m² auf knapp 7 m² im Zuge von Modernisierungsarbeiten.
Setzrisse in einem Raum der Wohnung, die eine optische Beeinträchtigung darstellen und die Tauglichkeit der Wohnung mindern.
Legionellenbefall in der Trinkwasserversorgungsanlage der Wohnung mit Konzentrationen bis zu 3.700 KbE/100 ml, die den technischen Maßnahmewert der TrinkwV überschreiten und eine begründete Gesundheitsgefahr darstellen.
Erheblicher Mäusebefall in der Wohnung, der mehrmalige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in den Monaten März bis Juli 2020 erforderlich machte.
Umfangreiche Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Haus, an der Fassade und in der Wohnung mit Lärm, Staub, Schmutz, nicht nutzbarem Balkon, Unterbrechungen von Wasser und Heizung sowie Schmorbrand.
Schimmelbefall in der Wohnung, entstanden im Sommer aufgrund unzureichender bauphysikalischer Bedingungen und fehlerhafter Lüftungsanweisungen des Vermieters trotz Einhaltung des im Informationsblatt genannten Verhaltens.
Schimmelbefall im Schlafzimmer aufgrund von Wärmebrücken durch mangelnde Dämmung der Geschossdecke und schlechte energetische Qualität der Bauteile.
Lärm, Erschütterungen, Staub und Rissbildung durch Abriss- und Neubauarbeiten am unmittelbar benachbarten Gebäude.
Die Mietsache stand den Mietern aufgrund umfangreicher Modernisierungsarbeiten des Vermieters nicht zur Nutzung zur Verfügung, weshalb ein Teilumzug in eine Umsetzwohnung notwendig war.
Einschränkung der Funkauslesung der Funk-Heizkostenverteiler auf die Vermieterin, die Dritten den Zugang technisch und wirtschaftlich verwehrt.
Die Funk-Heizkostenverteiler können nicht per Funk von Dritten ausgelesen werden, da nur die Vermieterin über die notwendigen Empfangsgeräte und Entschlüsselungscodes verfügt.
Die Funk-Heizkostenverteiler können nur von der Vermieterin per Funk ausgelesen werden, da sie die Entschlüsselungscodes kontrolliert und diese nicht an Dritte weitergibt.
Fenster in Speisekammer öffnet sich nur einen Spalt (nach Denkmalschutzvorgaben), Mauerschlitze im Außenmauerwerk bei Fenstern in Speisekammer, Bad und Küche sowie Geräusch-, Geruchs- und Wärmedurchlässigkeit in diesen Bereichen.