Schmerzensgeldtabelle
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Einwilligungslose Setzung von Cookies auf Endgeräten des Klägers zu Werbezwecken durch Beklagte. Kläger hatte bewusst Beweismittel gesichert und konnte Cookies einfach löschen.
Das 2011 geborene Kind erlitt durch fehlerhafte geburtshilfliche Behandlung bei schwerer Präeklampsie der Mutter eine milde Asphyxie unter der Geburt mit Folgen wie einseitiger Schwerhörigkeit, Weitsichtigkeit und Konzentrationsstörungen.
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unrechtmäßige Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Tracking-Tools auf Drittseiten und -Apps seit 25.05.2018.
Verletzungen durch Brandlegung eines Angeklagten (Mord, gefährliche Körperverletzung, Brandstiftung).
Schwerwiegende psychische und physische Beeinträchtigung der Zeugin H. durch Zwangsprostitution und Zuhälterei.
Immaterieller Schaden durch unbefugten Zugriff Dritter (Scraping) über Kontakt-Import-Tool auf personenbezogene Daten (Telefonnummer, Name etc.) im Jahr 2019 mit Veröffentlichung in Hacker-Forum.
Thoraxprellung nach Verkehrsunfall mit sechs Wochen erheblichen Schmerzen, Schlafstörungen und Arbeitsunfähigkeit im Haushalt und Garten.
Permanente unzulässige Videoüberwachung nahezu der gesamten Betriebsräume und des Arbeitsplatzes über 22 Monate trotz Widerspruchs des Arbeitnehmers als schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Die Klägerin erlitt bei einem Verkehrsunfall auf ihrem Vespa-Roller schwere Verletzungen mit mehreren Knochenbrüchen (Kiefer, Halswirbel, Schlüsselbein, Oberschenkel, Trümmerbruch des großen Zehs), Operationen, Folgeoperationen und bleibenden Narben im Dekolleté-Bereich (15 cm).
Bruch beider Seitenarme eines Intrauterinpessars (IUP) Modell X in situ, festgestellt am 16. März 2021, mit operativer Entfernung der Bruchstücke unter Vollnarkose am 17. März 2021 aufgrund Verwachung mit Gewebe.
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung der informationellen Selbstbestimmung durch rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Tracking-Tools auf Drittseiten und -Apps.
Die Klägerin erlitt Verletzungen im Bereich des rechten Knie- und Sprunggelenkes mit Auswirkungen auf die Gebrauchsfähigkeit und Belastbarkeit sowie einer vorübergehenden Heilentgleisung im Sinne eines CRPS nach fahrlässigem Rotlichtverstoß-Unfall.
Unbefugter Zugriff Dritter (Scraping-Vorfall) auf personenbezogene Daten (Mobiltelefonnummer, Name, Facebook-ID, Geschlecht, Beziehungsstatus, Arbeitgeber) der klägerischen Partei durch Ausnutzung des Kontakt-Import-Tools der Beklagten.
Schwerer Verkehrsunfall mit offenem Schädelhirntrauma 2. Grades, Thoraxtrauma, Lungenkontusion, multiplen Frakturen (u.a. Oberschenkelfraktur rechts, Fußfrakturen beidseits, Handfrakturen rechts) und langwieriger stationärer/intensivmedizinischer Behandlung über 3 Monate mit bleibenden Beeinträchtigungen.
Persistierende Heiserkeit und Stimmband-Narbe nach operativer Abtragung eines Reinke-Ödems links und Schlitzung rechts am 07.09.2021 im Rahmen einer HNO-Behandlung.
Leichte Verletzungen nach Motorradunfall mit Kopfschmerzen und Schlafstörungen für einige Tage sowie fortbestehendem leichten Unsicherheitsgefühl beim Motorradfahren.
Schwerste Hirnschäden (spastische bilaterale Cerebralparese GMFCS Level V mit gravierenden Seh- und Hörstörungen, Gastrostoma, Blasenstörung, Niereninsuffizienz, Dauerschmerzen) beim Neugeborenen aufgrund grob fehlerhafter Behandlung einer Hochrisiko-Zwillingsschwangerschaft (nicht erkanntes FFTS, keine Verlegung in Perinatalzentrum).
Der Kläger erlitt als Mitfahrer bei einem Auffahrunfall auf der BAB 31 am 19.03.2017 schwere Verletzungen inklusive Schlüsselbeinbruch rechts, dreifachem Brustbeinbruch, neunfachem Rippenbruch, drei gebrochenen Lendenwirbeln, Nervenschäden in beiden Oberschenkeln sowie posttraumatische Belastungsstörung mit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.
Klägerin zu 1) (Neugeborenes) erlitt bei der Geburt aufgrund von Schulterdystokie eine Erb'sche Lähmung des rechten Arms sowie Entwicklungsverzögerungen durch Sauerstoffmangel. Klägerin zu 2) (Mutter) leidet unter Ängsten und Depressionen infolge Behandlungsfehler.
Der Kläger erlitt verletzungsbedingte Unfallfolgen durch fahrlässige Gesundheitsverletzung durch den Beklagten am Scanposten in einem Lager.
Sehnendurchtrennung an der linken Hand durch Splitter aus einer defekt installierten Glasplatte einer Terrassenüberdachung, mit Operation, mehrtägiger stationärer und mehrmonatiger ambulanter Nachbehandlung sowie dauerhafter Minderung der Griffkraft und Bewegungseinschränkung des Daumens.
Tod der Patientin durch Multiorganversagen infolge grobem Behandlungsfehler bei Hysteroskopie (Verwendung von destilliertem Wasser als Distensionsmedium statt isotonischer Lösung, was Hämolyse, Hirnödem und protrahierten Schock verursachte). Kläger als Erben fordern ererbtes Schmerzensgeld.
Die Klägerin ist am 21.5.2022 im Kassenbereich eines Supermarkts auf einer Weintraube oder einem Salatblatt ausgerutscht und gestürzt, wobei sie eine Sturzverletzung erlitten hat.
Tiefe, die Lunge erreichende Stichverletzung im mittleren Rückenbereich durch Messerstich mit mindestens 10 cm langer Klinge.
Prellung des linken Ellenbogens links mit Bursopathie nach Unfall, Krankenhaus- und weiterem Arztbesuch sowie zwei bis drei Tage Schmerzmittel.