OffeneUrteileSuche

OS IV 48/65

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat
UrteilECLI:DE:VGHHE:1966:0831.OS.IV48.65.0A
1mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Kein Volltext verfügbar

Für diese Entscheidung liegt uns kein Volltext vor. Sie können jedoch das Zitationsnetzwerk erkunden, um verwandte Urteile zu finden.

Leitsätze
1. Der § 24 Abs. 2 BaunutzVO entbehrt einer gesetzlichen Ermächtigung und ist deshalb ungültig. 2. In einem Gebiet, das nach der vorhandenen Bebauung ausschließlich dem Wohnen dient, ist die Errichtung einer Tankstelle bedenklich und deshalb nicht zulässig. 3. Für den baulichen Charakter eines Gebiets kommt es nur auf die tatsächliche Eigenart der vorhandenen Bebauung und nicht auf die besondere Eigenart von vorbeiführenden Straßen an.
Zitationsnetzwerk

Verknüpfungen zu anderen Gerichtsentscheidungen

Zitiert von (1 Entscheidungen)

Urteile, die OS IV 48/65 zitieren