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§ 1149
§ 1149 BGB
6 Entscheidungen zitieren diese Norm
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Bundesgericht
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6 Entscheidungen
Tiefenanalyse
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09.03.2022
313 O 88/22
1. Streiten die Parteien im einstweiligen Verfügungsverfahren um die Umschreibung des Eigentums drei…
3 zitiert von
Bundesgericht
25.10.2002
V ZR 253/01
1 zitiert von
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11.01.2024
15 U 28/23
1. Es liegt keine gemäß §§ 1149, 1192 BGB verbotene Verfallabrede vor, wenn der Darlehensgläubiger, …
1 zitiert von
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21.02.2023
313 O 209/22
1. Die Verwaltung eigenen Vermögens stellt grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit dar. Etwas ande…
1 zitiert von
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11.06.2001
12 U 228/00
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11.06.2001
12 U 228/00
• Eine Fälligkeitsregelung eines Darlehens, die ausdrücklich an ein kalendermäßiges Datum gebunden i…