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§ 341g
§ 341g HGB
4 Entscheidungen zitieren diese Norm
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4 Entscheidungen
Tiefenanalyse
Bundesgericht
29.09.2021
I R 40/17
1. Trägt bei einem Wertpapierdarlehen der Darlehensnehmer die Kurschancen und -risiken der überlasse…
23 zitiert von
—
29.09.2021
I R 40/17
1. Trägt bei einem Wertpapierdarlehen der Darlehensnehmer die Kurschancen und -risiken der überlasse…
23 zitiert von
—
17.12.2012
21 W 39/11
17 zitiert von
—
17.12.2012
21 W 38/11
Bei der Bewertung eines Versicherungsunternehmens sind die sich aus §§ 341e ff. HGB ergebenden geset…