Beschluss
47 F 190/05
Amtsgericht Bonn, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGBN:2006:0710.47F190.05.00
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Tenor
AMTSGERICHT BONN BESCHLUSS
In der Umgangssache
pp,
wird die Umgangsregelung vom 13. September 2005, die mit ausdrücklicher Unterstützung und Zustimmung durch das Jugendamt der Stadt C getroffen worden war, familiengerichtlich genehmigt.
Sie hat damit vollstreckungsfähigen Inhalt.
Entscheidungsgründe
AMTSGERICHT BONN BESCHLUSS In der Umgangssache pp, wird die Umgangsregelung vom 13. September 2005, die mit ausdrücklicher Unterstützung und Zustimmung durch das Jugendamt der Stadt C getroffen worden war, familiengerichtlich genehmigt. Sie hat damit vollstreckungsfähigen Inhalt.