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Urteil

292a C 75/22

Amtsgericht Düsseldorf, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGD:2023:0316.292A.C75.22.00
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Tenor

In dem Rechtsstreit

der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer P.-straße, gesetzlich vertreten durch die F.,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C.,

gegen

Y.,

Beklagten,

Prozessbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Y.,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 16.03.2023

durch den Richter am Amtsgericht O.

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.540,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz aus jeweils 4.635,00 € seit jeweils dem 07.06.2022, 07.07.2022, 07.08.2022 und 07.09.2022 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe
In dem Rechtsstreit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer P.-straße, gesetzlich vertreten durch die F., Klägerin, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C., gegen Y., Beklagten, Prozessbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Y., hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 16.03.2023 durch den Richter am Amtsgericht O. für Recht erkannt: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.540,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz aus jeweils 4.635,00 € seit jeweils dem 07.06.2022, 07.07.2022, 07.08.2022 und 07.09.2022 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.