292a C 75/22
Amtsgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
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In dem Rechtsstreit
der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer P.-straße, gesetzlich vertreten durch die F.,
Klägerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C.,
gegen
Y.,
Beklagten,
Prozessbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Y.,
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 16.03.2023
durch den Richter am Amtsgericht O.
für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.540,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz aus jeweils 4.635,00 € seit jeweils dem 07.06.2022, 07.07.2022, 07.08.2022 und 07.09.2022 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.