015 K 093/08
Amtsgericht Euskirchen, Entscheidung vom
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Der vorbezeichnete Grundbesitz wird der Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von
37.500,00 €, i. B.: siebenunddreißigtausendfünfhundert EURO,
unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:
1. Es bleibt kein im Grundbuch eingetragenes Recht bestehen.
2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots ist von heute an mit 4 % jährlich zu verzinsen. Die Verzinsung endet vorzeitig nur, wenn und soweit das Bargebot unter Rücknahmeverzicht hinterlegt wird.
3. Ein Anspruch auf Gewährleistung ist gemäß § 56 Satz 3 ZVG ausgeschlossen.
4. Die Kosten dieses Beschlusses hat die Ersteherin zu tragen.
5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.