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Urteil

10 C 83/10 Bürgerliches Recht

Amtsgericht Geilenkirchen, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGGK:2011:1109.10C83.10.00
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Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, von bisher monatlich 375,48 Euro kalt auf monatlich 429,12 Euro kalt zuzüglich der bisherigen Nebenkostenvorauszahlungen wie bisher mit Wirkung ab dem 01.01.2010 zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 91 % und die Klägerin zu 9 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Entscheidungsgründe
Die Beklagten werden verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, von bisher monatlich 375,48 Euro kalt auf monatlich 429,12 Euro kalt zuzüglich der bisherigen Nebenkostenvorauszahlungen wie bisher mit Wirkung ab dem 01.01.2010 zuzustimmen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 91 % und die Klägerin zu 9 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.