Beschluss
19 F 319/24
Amtsgericht Kleve, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGKLE1:2025:0203.19F319.24.00
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Tenor
Den Kindeseltern wird die elterliche Sorge für Q., geboren am 00.00.0000, entzogen.
Zum Vormund wird das D. bestellt.
Die Vormundschaft wird berufsmäßig geführt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 4.000 EUR
Entscheidungsgründe
Den Kindeseltern wird die elterliche Sorge für Q., geboren am 00.00.0000, entzogen. Zum Vormund wird das D. bestellt. Die Vormundschaft wird berufsmäßig geführt. Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Verfahrenswert: 4.000 EUR