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Beschluss

19 F 319/24

Amtsgericht Kleve, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGKLE1:2025:0203.19F319.24.00
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Tenor

Den Kindeseltern wird die elterliche Sorge für Q., geboren am 00.00.0000, entzogen.

Zum Vormund wird das D. bestellt.

Die Vormundschaft wird berufsmäßig geführt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 4.000 EUR

Entscheidungsgründe
Den Kindeseltern wird die elterliche Sorge für Q., geboren am 00.00.0000, entzogen. Zum Vormund wird das D. bestellt. Die Vormundschaft wird berufsmäßig geführt. Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Verfahrenswert: 4.000 EUR