Beschluss
118 C 550/98
Amtsgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGK:2003:1218.118C550.98.00
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Tenor
Der Streitwert wird unter Berücksichtigung des Vorbringens der Parteien nach dem letzten Termin wie folgt festgesetzt:
Für den Rechtsstreit: EURO 2904,07;
für den Vergleich: EURO 4884,81.
Entscheidungsgründe
Der Streitwert wird unter Berücksichtigung des Vorbringens der Parteien nach dem letzten Termin wie folgt festgesetzt: Für den Rechtsstreit: EURO 2904,07; für den Vergleich: EURO 4884,81.