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Beschluss

93 K 29/06

Amtsgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGK:2006:0215.93K29.06.00
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Tenor

wird wegen eines dinglichen Anspruchs in Höhe von

€ 450.000,00 Kapital nebst 10% Zinsen aus 333.255,47 € seit dem 14.01.2003

-  sowie wegen der Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung ‑

-  aus der Zwangssicherungshypothek 111/3 -

aufgrund des vollstreckbaren Beschlusses des Kammergerichts Berlin vom 16.02.2001 ( Az. 28 Sch 23/99 )

die Zwangsversteigerung des Grundstücks

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Grundbuchbezeichnung:

Grundbuch von Köln-F. Blatt 0000

Gemarkung Köln-F., Flur XX Flurstück YYY, Bauplatz, C. Straße, groß: 2.765 m2

Eigentümer:

S.

angeordnet.

Entscheidungsgründe
wird wegen eines dinglichen Anspruchs in Höhe von € 450.000,00 Kapital nebst 10% Zinsen aus 333.255,47 € seit dem 14.01.2003 - sowie wegen der Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung ‑ - aus der Zwangssicherungshypothek 111/3 - aufgrund des vollstreckbaren Beschlusses des Kammergerichts Berlin vom 16.02.2001 ( Az. 28 Sch 23/99 ) die Zwangsversteigerung des Grundstücks Grundbuchbezeichnung: Grundbuch von Köln-F. Blatt 0000 Gemarkung Köln-F., Flur XX Flurstück YYY, Bauplatz, C. Straße, groß: 2.765 m 2 Eigentümer: S. angeordnet. Dieser Beschluss gilt zugunsten der Gläubigerin als Beschlagnahme des Versteigerungsobjektes. Köln, 15.02.2006 Rechtspfleger