5 K 29/11
Amtsgericht Mettmann, Entscheidung vom
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In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums nebst Tiefgarageneinstellplatz
Grundbuchbezeichnung:
Grundbuch von I Blatt XXXX
897 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung I, Flur 9X Flurstück XXX, Gebäude- und Freifläche, T- Weg Größe: 2018 m ², verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. XX bezeichneten Wohnung nebst Kellerraum und Tiefgarageneinstellplatz.
Eigentümer: M
blieben im Versteigerungstermin am Montag, 26.03.2012, 11.30 Uhr Meistbietende
a) Herr L 1 , geb. am 16.11.1960
b) Frau Dr. L 2, geb. am 23.01.1963
beide wohnhaft: C-Str., 40593 Düsseldorf
Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher den Meistbietenden zu je 1/2 Anteil für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von
€ 165.000,00 (i. B. einhundertfünfundsechzigtausend EURO)
unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:
1. Es bleiben keine im Grundbuch eingetragenen Rechte bestehen.
2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 20.070,-- €) ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.
3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen den Erstehern als Gesamtschuldner zur
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
Mettmann, 26.03.2012
ERechtspflegerin