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Urteil

51 C 90/21

Amtsgericht Paderborn, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGPB1:2022:0930.51C90.21.00
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Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 177,04 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 78,21 € seit dem

05.09.2021 und aus 98,83 € seit dem 05.05.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 97%, der Beklagte zu 3%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 177,04 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 78,21 € seit dem 05.09.2021 und aus 98,83 € seit dem 05.05.2022 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 97%, der Beklagte zu 3%. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.