Beschluss
313 F 117/09 – Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
Amtsgericht Siegburg, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGSU1:2010:0525.313F117.09.00
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Tenor
Wird der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom x.x.xx zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe
Wird der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom x.x.xx zurückgewiesen. Die beabsichtigte Rechtsverteidigung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Urteil vom xx.xx.xxxx Bezug genommen.