Beschluss
6 K 64/15
Amtsgericht Solingen, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGSG:2017:0223.6K64.15.00
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Tenor
Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher der Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von EUR
unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:
1. Das im Grundbuch eingetragene Recht Abt. II/Nr 5 bleibt bestehen.
2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von EUR) ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.
3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen der Ersteherin zur Last.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
Entscheidungsgründe
Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher der Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von EUR unter folgenden Bedingungen zugeschlagen: 1. Das im Grundbuch eingetragene Recht Abt. II/Nr 5 bleibt bestehen. 2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von EUR) ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen. 3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen der Ersteherin zur Last. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen. Belehrung: Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft. Sie ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt für alle im Versteigerungstermin oder im Verkündungstermin erschienenen bzw. vertretenen Beteiligten mit dem heutigen Tag, für die übrigen Beteiligten und den Ersteher mit der Zustellung dieser Entscheidung. Die Beschwerde kann beim Amtsgericht Solingen oder beim Beschwerdegericht, dem Landgericht Wuppertal, Eiland 1, 42103 Wuppertal, eingelegt werden. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden. Solingen, 23.02.2017