Beschluss
95b C 88/11
Amtsgericht Wuppertal, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGW:2011:1024.95B.C88.11.00
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Tenor
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass für die Zahlung der vorgerichtlichen Anwaltsgebühren an ihre Prozessbevollmächtigten bisher kein Beweis angetreten wurde.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Nachholung binnen zwei Wochen
ab Beschlusszugang.
Entscheidungsgründe
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass für die Zahlung der vorgerichtlichen Anwaltsgebühren an ihre Prozessbevollmächtigten bisher kein Beweis angetreten wurde. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Nachholung binnen zwei Wochen ab Beschlusszugang.