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Beschluss

95b C 88/11

Amtsgericht Wuppertal, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGW:2011:1024.95B.C88.11.00
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Tenor

Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass für die Zahlung der vorgerichtlichen Anwaltsgebühren an ihre Prozessbevollmächtigten bisher kein Beweis angetreten wurde.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Nachholung binnen zwei Wochen

ab Beschlusszugang.

Entscheidungsgründe
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass für die Zahlung der vorgerichtlichen Anwaltsgebühren an ihre Prozessbevollmächtigten bisher kein Beweis angetreten wurde. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Nachholung binnen zwei Wochen ab Beschlusszugang.