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Urteil

1 AGH 6/14

Anwaltsgerichtshof NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0509.1AGH6.14.00
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Tenor

Die Klage wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Geschäftswert wird auf 11.500,00 EUR (Anträge zu 1. und 5.

je 5.000 Euro; Anträge zu 2. – 4. je 500 Euro) festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Geschäftswert wird auf 11.500,00 EUR (Anträge zu 1. und 5. je 5.000 Euro; Anträge zu 2. – 4. je 500 Euro) festgesetzt.