Urteil
17 Ca 621/05 – Arbeitsrecht
Arbeitsgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:ARBGK:2005:0913.17CA621.05.00
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Tenor
Das Versäumnisurteil vom 31. März 2005 wird aufrecht erhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten.
Streitwert: 4.000,06 €.
Entscheidungsgründe
Das Versäumnisurteil vom 31. März 2005 wird aufrecht erhalten. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten. Streitwert: 4.000,06 €.