Urteil
6 Ca 11575/09 – Arbeitsrecht
Arbeitsgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:ARBGK:2011:0324.6CA11575.09.00
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Tenor
1. Unter Aufhebung des I. VU vom 26.01.2010 wird die Klage abgewiesen.
2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem klagenden Land auferlegt mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis der Beklagten entstanden sind. Diese werden der Beklagten auferlegt.
3. Streitwert: unverändert.
Entscheidungsgründe
1. Unter Aufhebung des I. VU vom 26.01.2010 wird die Klage abgewiesen. 2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem klagenden Land auferlegt mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis der Beklagten entstanden sind. Diese werden der Beklagten auferlegt. 3. Streitwert: unverändert.