Urteil
3 AZR 462/08
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 13 Sa 1290/07 wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter