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Urteil

10 AZR 464/09

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2009 10 Sa 1829/08 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Mikosch W. Reinfelder Mestwerdt Thiel Petri