Urteil
10 AZR 662/09
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. August 2009 2 Sa 326/09 wird zurückgewiesen. 2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Mikosch Eylert W. Reinfelder Beck Alex