Anerkenntnisurteil
3 AZR 664/09
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 2009 4 Sa 888/08 aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16. April 2008 10 Ca 7399/07 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.