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Urteil

4 AZR 812/09

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. November 2009 - 17 Sa 725/09 - aufgehoben: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 8. April 2009 - 2 Ca 1810/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 811/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet ( § 72 Abs. 5 ArbGG , § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO ) . Bepler Creutzfeldt Treber Bredendiek Th. Hess