Urteil
4 AZR 812/09
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. November 2009 17 Sa 725/09 aufgehoben: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 8. April 2009 2 Ca 1810/08 wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren 4 AZR 811/09 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Creutzfeldt Treber Bredendiek Th. Hess