Urteil
4 AZR 835/09
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2009 6 Sa 338/09 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klagen als unzulässig zurückgewiesen werden. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren 4 AZR 839/09 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Treber Winter von Dassel J. Ratayczak