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Urteil

6 AZR 606/10

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg Kammern Mannheim vom 21. Juli 2010 13 Sa 20/10 aufgehoben. 2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 13. Januar 2010 13 Ca 53/09 abgeändert und die Klage abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Fischermeier Spelge Mestwerdt Klapproth Döpfert