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Urteil

9 AZR 506/10

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Mai 2010 - 13 Sa 1987/09 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Gründe 1 Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren - 9 AZR 504/10 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO) . Brühler Krasshöfer Klose D. Wege Starke