OffeneUrteileSuche
Urteil

6 AZR 350/11

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgericht
2Zitate
1Normen
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

2 Entscheidungen · 1 Normen

VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011 6 Sa 115/10 aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 18 Ca 483/10 wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Fischermeier Gallner Spelge Schäferkord Reiner Koch