Urteil
6 AZR 350/11
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011 6 Sa 115/10 aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 18 Ca 483/10 wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Fischermeier Gallner Spelge Schäferkord Reiner Koch