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Urteil

9 AZR 755/12

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2012 8 Sa 50/12 wird zurückgewiesen. 2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO). Brühler Krasshöfer Klose Kranzusch M. Lücke Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).