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Urteil

4 AZR 171/13

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 328/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Sonstige Literatur 1 Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 50/13 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) . Creutzfeldt Treber Spinner Schuldt Kriegelsteiner