Urteil
3 AZR 1029/12
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2012 13 Sa 29/12 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).