Urteil
3 AZR 1032/12
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2012 - 13 Sa 197/12 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Sonstige Literatur 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO) . Zwanziger Schlewing Spinner Rau Schepers