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Urteil

10 AZR 416/15

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2015:091215.U.10AZR416.15.0
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. März 2015 7 Sa 736/14 teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Juli 2014 19 Ca 8882/13 teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung einer Abrechnung abgewiesen. 3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen. 4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 19 % und die Beklagte zu 81 % zu tragen. 1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Linck W. Reinfelder Schlünder Großmann Klein Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.