Urteil
10 AZR 45/15
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2016:130116.U.10AZR45.15.0
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 6 Sa 20/14 aufgehoben. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm Kammern Ravensburg vom 17. Januar 2014 6 Ca 226/13 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Linck W. Reinfelder Brune Kiel Züfle Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.