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Urteil

3 AZR 194/15

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR194.15.0
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Entscheidungsgründe
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird unter Zurückweisung der Revision des Klägers das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 8 Sa 32/15 aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2014 3 Ca 1551/13 stattgegeben hat. Die Berufung des Klägers wird insgesamt zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Zwanziger Spinner Ahrendt Schultz Schepers Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).