Urteil
3 AZR 194/15
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsgerichtsbarkeitBundesgerichtECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR194.15.0
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Entscheidungsgründe
Tenor Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 32/15 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2014 - 3 Ca 1551/13 - stattgegeben hat. Die Berufung des Klägers wird insgesamt zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen. Sonstige Literatur 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO) . Zwanziger Spinner Ahrendt Schultz Schepers