Urteil
3 AZR 195/15
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR195.15.0
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Entscheidungsgründe
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird unter Zurückweisung der Revision des Klägers das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 8 Sa 83/15 aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 9. Mai 2014 19 Ca 43/13 zurückgewiesen hat. Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 9. Mai 2014 19 Ca 43/13 abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Zwanziger Spinner Ahrendt Schultz Schepers Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).