Urteil
3 AZR 197/15
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom
ArbeitsgerichtsbarkeitBundesgerichtECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR197.15.0
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Entscheidungsgründe
Tenor Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 40/15 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2161/13 - zurückgewiesen hat. Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2161/13 - abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sonstige Literatur 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO) . Zwanziger Spinner Ahrendt Schultz Schepers