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Urteil

6 AZR 642/15

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2016:090616.U.6AZR642.15.0
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Entscheidungsgründe
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. September 2015 8 Sa 1554/14 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). VRiBAG Dr. Fischermeier ist an der Beifügung seiner Unterschrift verhindert Spelge Spelge Krumbiegel Wollensak C. Klar Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).