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Urteil

10 AZR 204/15

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsgerichtsbarkeitBundesgerichtECLI:DE:BAG:2016:030816.U.10AZR204.15.0
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Entscheidungsgründe
Tenor 1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Februar 2015 - 18 Sa 97/14 - werden als unzulässig verworfen. 2. Die Kosten der Revision haben der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 % zu tragen. Sonstige Literatur 1 Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Linck Brune W. Reinfelder A. Effenberger Schürmann