Urteil
4 AZR 338/17
BAG, Entscheidung vom
BundesgerichtECLI:DE:BAG:2018:200618.U.4AZR338.17.0
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1152/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 2016 - 14 Ca 9187/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.