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Urteil

4 AZR 344/17

BAG, Entscheidung vom

BundesgerichtECLI:DE:BAG:2018:200618.U.4AZR344.17.0
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1017/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juni 2016 - 14 Ca 8811/15 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.