OffeneUrteileSuche
Urteil

10 AZR 237/19

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom

ArbeitsrechtBundesgerichtECLI:DE:BAG:2021:240221.U.10AZR237.19.0
2Zitate
2Normen
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

2 Entscheidungen · 2 Normen

VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. März 2019 7 Sa 1002/18 wird mit nachstehender Maßgabe zurückgewiesen. 2. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. März 2019 7 Sa 1002/18 wird teilweise neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den 4. Juni 2017 119,77 Euro sowie weitere 119,77 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2017 zu zahlen. 3. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 10 AZR 236/19 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Gallner Pessinger Pulz Petri Meyer Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 10 AZR 236/19 auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).