Urteil
4 AZR 290/24
BAG, Entscheidung vom
BundesgerichtECLI:DE:BAG:2025:210525.U.4AZR290.24.0
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Entscheidungsgründe
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2024 - 9 SLa 186/24 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 6. März 2024 - 3 Ca 1223/23 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.