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Beschluss

VIII R 41/09

Bundesfinanzhof, Entscheidung vom

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Leitsätze
NV: Das BMF wird zum Beitritt in dem Revisionsverfahren aufgefordert, in dem der Zeitpunkt der Besteuerung von zurückbehaltenen Forderungen anlässlich der Einbringung einer Einzelpraxis in eine Sozietät streitig ist.
Entscheidungsgründe
NV: Das BMF wird zum Beitritt in dem Revisionsverfahren aufgefordert, in dem der Zeitpunkt der Besteuerung von zurückbehaltenen Forderungen anlässlich der Einbringung einer Einzelpraxis in eine Sozietät streitig ist. II. Der Senat hält es für sachdienlich, das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Beitritt aufzufordern (§ 122 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung). Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat bereits entschieden, dass Forderungen, die im Rahmen einer Praxiseinbringung zurückbehalten werden, nicht zwangsläufig in das Privatvermögen des Einbringenden übergehen (BFH-Urteil vom 14. November 2007 XI R 32/06, BFH/NV 2008, 385). Erklärt der Steuerpflichtige nicht ausdrücklich eine Entnahme der zurückbehaltenen betrieblich begründeten Forderungen ins Privatvermögen, kann er diese auch ohne Betrieb als Restbetriebsvermögen behandeln und schrittweise einziehen (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 385). Der erkennende Senat hat zu entscheiden, ob er sich dieser Rechtsprechung anschließt und ob der Einbringende seine Forderungen ggf. in einem bestimmten Abwicklungszeitraum einziehen muss (offengelassen im BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 385). Da das in BFH/NV 2008, 385 abgedruckte BFH-Urteil nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist und deshalb von der Finanzverwaltung nicht angewendet wird und zudem möglicherweise der Auffassung des BMF entgegensteht (Schreiben zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 11. November 2011 IV C 2-S 1978-b/08/10001/2011/ 0903665, BStBl I 2011, 1314, Rz 20.08, 24.03), besteht für die Steuerrechtspraxis eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Vor diesem Hintergrund hält der Senat es für sachdienlich, das BMF an diesem Revisionsverfahren zu beteiligen. zurück zur Übersicht Download als PDF Seite drucken