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Entscheidung

3 StR 597/99

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom

StrafrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 597/99 vom 26. April 2000 in der Strafsache gegen wegen Brandstiftung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. April 2000 beschlossen: Wegen eines Schreibfehlers werden die Gründe des Senatsbe- schlusses vom 15. März 2000 im letzten Satz des zweiten Absatzes auf Seite 4 des Entscheidungsabdrucks dahin berichtigt, daß es heißt: "... nur fahrlässig verursacht (Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination nach § 306 d Abs. 1 Alt. 2 StGB), wäre ...". Kutzer Rissing-van Saan Miebach Winkler Pfister