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Entscheidung

BLw 7/01

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom

ZivilrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 7/01 vom 8. Januar 2002 in der Landwirtschaftssache betreffend die Bestimmung einer Barabfindung - 2 - Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 8. Januar 2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 LwVG ohne Zuzie- hung ehrenamtlicher Richter - beschlossen: In dem Senatsbeschluß vom 9. November 2001 werden folgende offensichtliche Schreibfehler berichtigt: In den Gründen muß es unter I. im zweiten Absatz richtig wie folgt heißen: "Auf dieser Grundlage einigte sich die Erblasserin am 22. Oktober 1991 mit der Antragsgegnerin... . Am 4. März 1992 wurde die Antragsgegnerin ... eingetragen." - 3 - Unter III. entfällt im Absatz 2 letzter Satz das "nicht", so daß es richtig heißen muß: "Wird geltend gemacht, der angebotene Betrag sei zu nied- rig, ... ." Wenzel Krüger Klein